AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

von Bergspezial



1.Teilnehmer

Jeder Teilnehmer muss die persönlichen Anforderungen aus der jeweiligen Tourenbeschreibung des Angebotes erfüllen. Die persönliche Ausrüstung muss vorhanden sein. Unklarheiten sind rechtzeitig vor der Tour abzuklären. Unsere Bergführer sind berechtigt, zu Beginn und auch noch während der Tour/des Kurses Teilnehmer, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, ganz oder teilweise von der Teilnahme auszuschließen. Geleistete Zahlungen werden nicht erstattet.


2. Anmeldung

Alle angebotenen Touren sind nur nach Voranmeldung möglich. Die Anmeldung kann telefonisch, schriftlich, per E-mail oder per Telefon erfolgen und ist verbindlich. Eine schriftliche Buchungsbestätigung unsererseits erfolgt auf Ihren Wunsch. Mit ihrer Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss des Teilnahmevertrages verbindlich an. Der Teilnehmer erklärt mit seiner Anmeldung, die Teilnahmevoraussetzungen zu erfüllen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen anzuerkennen.


3. Zahlung

Die Bezahlung erfolgt, wenn nicht anders vereinbart, vor Veranstaltungsbeginn.

Bei Anmeldungen von mehr als 10 Personen pro Anmeldung, erhält der Teilnehmer zusammen mit seiner Buchungsbestätigung eine Rechnung, die spätestens bis zum darauf vermerkten Zahlungsziel beglichen sein muss.


4. Leistungsänderungen

Die Durchführung der Tour hält sich im wesentlichen an die Leistungsbeschreibung. Situationsbedingte Änderungen wegen Wetter oder Teilnehmer obliegen dem jeweiligen Bergführer. Über wesentliche Leistungsänderungen werden wir Sie unverzüglich nach Kenntnis vom Änderungsgrund informieren.
Bei einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Leistung können Sie vom Vertrag zurücktreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen, anderen Tour/einem anderen Kurs verlangen, wenn wir in der Lage sind, dies aus unserem Angebot ohne Mehrpreis für Sie anzubieten. Diese Rechte müssen Sie unverzüglich nach der entsprechenden Erklärung unsererseits geltend machen.


5. Nichtinanspruchnahme von Leistungen

Vorausbezahlte Touren haben keinen Anspruch auf Rückerstattung wenn ein Teilnehmer nicht rechtzeitig erscheint oder sich nicht rechtzeitig abmeldet.


6. Rücktritt
Sie können jederzeit vor Beginn der Tour vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist uns gegenüber (info@bergspezial.com oder telefonisch) zu erklären. Im Falle des Rücktritts können wir, soweit wir den Rücktritt nicht zu vertreten haben oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, für die bis zum Rücktritt getroffenen Vorkehrungen und unsere Aufwendungen eine Entschädigung wie folgt verlangen:
- Bei Rücktritt bis zum 14. Tag vor Tourenbeginn entsteht eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10% des Tourenpreises.

- Bei Rücktritt vom 14. bis zum 1. Tag vor Tourenbeginn: 50% des Tourenpreises
- Am Tag des Tourenbeginns sowie bei Nichtantritt: 90% des Tourenpreises


7. Mindestteilnehmerzahl

Wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht ist, ist es Bergspezial erlaubt bis spätestens 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn vom Vertrag zurück zu treten. Bereits verbindlich angemeldete Teilnehmer werden bis spätestens 3 Tage vor Beginn der Tour informiert. Geleistete Zahlungen erhalten Sie unverzüglich zurück. Wenn ein oder mehrere Teilnehmer dennoch auf die Durchführung der Veranstaltung bestehen, kann ein neues Angebot mit einem neu berechneten Preis unterbreitet werden. Sofern der Teilnehmer mit dem neu kalkulierten Preis einverstanden ist, kommt ein neuer Vertrag zustande. Eine Verpflichtung zur Neudurchführung der Veranstaltung seitens Bergspezial besteht jedoch nicht.


8. Versicherungen
Das Unternehmen Bergspezial verfügt über die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung. Allfällige private Versicherungen (z.B. Unfallversicherung) im Zusammenhang mit den geplanten Touren sind von den Gästen selbst abzuschließen. Es wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass bei Hubschrauber- oder Bergrettungseinsätzen sehr hohe Kosten anfallen können, die von den zuständigen Sozialversicherungsträgern im Regelfall nicht übernommen werden und daher vom betroffenen Gast selbst zu bezahlen sind. Wir können hier eine Mitgliedschaft im Deutschen Alpenverein empfehlen. Außerdem wird der Abschluss einer Annullierungskosten- und Reiseversicherung ausdrücklich empfohlen.


9. Ausschluss während der Tour

Wenn ein Teilnehmer ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder durch sein Verhalten seine Sicherheit und die Sicherheit der Gruppe in Frage stellt, ist der Bergführer berechtigt, ihn von der weiteren Teilnahme auszuschließen.


10. Obliegenheiten bei Mängeln

Wird unsere Leistung nicht vertragsgemäß erbracht, können Sie Abhilfe verlangen. Sie sind aber verpflichtet, einen aufgetretenen Mangel unverzüglich anzuzeigen. Unterbleibt dies schuldhaft, tritt eine Minderung des Preises nicht ein. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Mängelanzeige erkennbar aussichtslos oder aus anderen Gründen unzumutbar ist. Die Mängelanzeige ist dem Bergführer unverzüglich zur Kenntnis zu geben. Wird eine Tour infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, können Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Vertrag kündigen, vorausgesetzt, Sie haben uns zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung gesetzt, die ohne Abhilfe verstrichen ist. Dasselbe gilt, wenn Sie aus einem wichtigen, für uns erkennbaren Grund wegen Unzumutbarkeit kündigen. Eines Abhilfeverlangens mit Fristsetzung bedarf es nur dann nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse des Teilnehmers gerechtfertigt wird.


11. Haftungsbeschränkung

Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Tourenpreis beschränkt, soweit ein Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit wir für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind. Die deliktische Haftung von uns sowie von unseren Organen, Mitarbeitern, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ist für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, auf den dreifachen Tourenpreis beschränkt. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Übereinkommen bleiben von der Beschränkung unberührt. Die genannte Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Teilnehmer und Tour. Wir haften nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Beförderungsleistungen, Seilbahnfahrten), wenn diese Leistungen in der Tourenbeschreibung und der Teilnahmebestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Teilnehmer erkennbar nicht Bestandteil unserer Leistungen sind. Wenn und soweit allerdings für den Schaden eines Teilnehmers die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten unsererseits ursächlich geworden ist, haften wir dem Teilnehmer nach Maßgabe des vorangegangenen Absatzes.


12. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Leistung hat der Teilnehmer innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt des Tour gegenüber uns (Adresse s. unten) geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Teilnehmer Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Entsprechende Ansprüche des Kunden verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Tour dem Vertrage nach enden sollte. Die gesetzliche Verjährungsfrist für deliktische Ansprüche bleibt unberührt.


13. Bildmaterial
Während der Tour entsteht Bildmaterial, welches erkennbar einzelne Personen zeigen kann. Diese Bilder werden von Teilnehmern oder den Bergführern aufgenommen. Bergspezial behält sich vor, die Bilder für Marketingzwecke zu verwenden.
Kunden, die mit der Verwendung der entstandenen Bilder für Marketingzwecke nicht einverstanden sind, müssen dies bei der Anmeldung vermerken.


14. Veranstalter

Veranstalter ist die Firma Bergspezial, Inhaber Finn Koch, staatlich geprüfter Berg- und Skiführer, Meyersoygasse 1, 87561 Oberstdorf,

Telefon: +49 157 34491429, E-Mail: info@bergspezial.de.


15. Anwendbares Recht

Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Teilnehmer und uns findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis. Soweit bei Klagen des Teilnehmers gegen uns im Ausland für unsere Haftung dem Grunde nach deutsches Recht nicht angewendet werden sollte, findet es bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden Anwendung.


16. Gerichtsstand

Gerichtsstand für die beiden Vertragspartner Teilnehmer und das Unternehmen Bergspezial ist Sonthofen. 

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